Schützenverein Kiedrich 1930 e.V.

SCHÜTZENKREIS 72 RHEINGAU

Beitragsordnung
B e i t r a g s o r d n u n g

(vom Januar 1989,i.d.F. des Beschlusses der JHV vom 29.01.1999
geändert gemäß Beschluss der JHV vom 15.03.2002, Umstellung Euro)
(geändert gemäß Beschluss der JHV vom 07.03.2003 Einzugsverfahren)

1.Die Beitragsordnung wird von der Hauptversammlung beschlossen und kann auch nur von ihr geändert werden.

2.Beiträge sind Bringschuld.

3.Die Beiträge werden grundsätzlich im Wege des Lastschriftverfahrens vom Bank- oder Postbankkonto der Mitglieder abgebucht, bei der Neuaufnahme ist sie Beitrittsbedingung. Nicht vorliegende Einzugsermächtigungen führen nach erfolgter Anmahnung zum Erlöschen der Mitgliedschaft. Andere Zahlungsverfahren sind nur im begründeten Einzelfall und mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes zulässig.

4.Bei Neuaufnahmen ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 155,-- € zuzahlen

Bei Neuaufnahme des Ehepartner eines Mitgliedes des Schützenvereins Kiedrich beträgt die Aufnahmegebühr 77,50 €. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Aufnahmegebühr befreit.

Jedes Vereinsmitglied ab 18 Jahre zahlt einen Jahresbeitrag einen Jahresbeitrag von 45,-- €. Sind Ehepartner beide Mitglied des Schützenvereins Kiedrich, so ermäßigt sich der Jahresbeitrag für einen der Ehepartner auf 34 € Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt der Jahresbeitrag 6,50 €.

Aus besonderen Gründen ( Arbeitslosigkeit, Wehrdienst, Zivildienst, Studium, Ausbildung ) kann der Vorstand auf Antrag für eine begrenzte Zeit den Beitrag mindern oder das Mitglied beitragsfrei stellen.

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